Tatort Bürgersteig oder Grünfläche ...der Tritt ins Glück ...

Die Freude am Spaziergang auf dem Bürgersteig oder im Park wird häufig  durch Hundekot beeinträchtigt. Um dies zu vermeiden ist bereits in vielen Gemeindesatzungen geregelt, dass der Hundehalter die Hundehaufen beseitigen muss - bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld. In der Realität wird diese Strafe jedoch selten verhängt. Tritt ein Fußgänger mit seinen neuen Schuhen in einen Hundehaufen, so kann er einen Teil des Schadens vom Hundehalter einfordern. Die restlichen Kosten muss der Geschädigte meist selbst tragen, da er den Hundekot hätte bemerken müssen und ihn somit eine Mitschuld trifft. Wird er dagegen von einem Hund angegriffen, so "ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass der Tierhalter haftet, wenn der Hund jemanden verletzt oder etwas beschädigt", fügen die Juristen der D.A.S. hinzu.

Hundebesitzer müssen vielerorts mit Bußgeldern rechnen, wenn in städtischen Grünflächen oder auf Bürgersteigen Häufchen nicht mit Hundekotbeutel oder Taschentuch weggeräumt wurden. Deftige Strafen im ländlichen Bereich sind dagegen neu. So geschehen im Landkreis Neu-Ulm.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeine Zeitung hatte hier ein Bauer auf seiner Wiese einen uneinsichtigen Hundebesitzer zum wiederholten Male dabei erwischt, wie dessen Hund sein Geschäft im zukünftigen Kuh-Grünfutter hinterließ. Polizei und Staatsanwalt bemühte der Landwirt daraufhin vergeblich, das örtliche Landratsamt war hilfreicher und verhängte gegen den Hundebesitzer ein Bußgeld wegen "illegaler Abfallentsorgung", das dieser auch bezahlte.

Der zweite Schritt des in Rage geratenen Landmanns: Wiese abmähen, Grünzeug zur Abfallentsorgung und ein Anwalt mit folgender Rechnung: Arbeitsstunden, Maschineneinsatz und entgangenes Tierfutter = 500 Euro. Da der Hundebesitzer in dem folgenden Rechtsstreit beim Amtsgericht nicht alle Fristen einhielt, erging schließlich ein so genanntes Versäumnis-Urteil. Neben 500 Euro Schadensersatz wurde dem Hundebesitzer auch auferlegt, zusätzlich die Kosten für den gegnerischen Anwalt und die Gerichtsgebühren zu zahlen.

Offen wäre der Ausgang des Rechtsstreits wohl gewesen, wenn sich der Hundehalter um alle Formalitäten und Fristen des Rechtsstreits gekümmert hätte. Unbeantwortet bleibt damit die Frage: Darf mein Hund auf das Feld oder die Wiese machen bzw. wann darf er das nicht?

Locker formuliert: Kack doch die Wand an! Geht nicht, wird auch teuer. Hundekotbeutel-Träger dieses Landes, ihr habt es nicht leicht. In Rechtsfragen ist das ja nicht das einzige Problemfeld. Im Wald steht der Förster mit (oft zurecht) wachsamem Auge und je nach Bundesland und Stadt gelten unterschiedliche Regeln für das Freilaufen von Hunden für städtische Grünflächen und Flussufer.

 

 

 

 

 

Die goldene Regel.....Was Du nicht willst , dass man Dir tu...das füg auch keinem Anderen zu....

Lassen Sie Ihren Hund nicht in der Hitze brüten!

Das Quecksilber soll dieser Tage auf über 30°C steigen, und daher bitten wir Sie, die folgenden – möglicherweise lebensrettenden – Vorkehrungen für die Sicherheit von Hunden in Hitzeperioden zu veröffentlichen und diese den ganzen Sommer hindurch stehen zu lassen:

Warmes Wetter kann für Hunde tödlich sein, besonders wenn sie in geparkten Autos zurückgelassen werden, in denen die Temperatur in wenigen Minuten auf gut über 70°C ansteigen kann. Hunde können sehr schnell einen Hitzschlag erleiden, der Hirnschäden oder den Tod verursachen kann. Zu den Symptomen gehören Ruhelosigkeit, übermäßiger Durst, starkes Hecheln, Lethargie, Appetitlosigkeit, eine dunkle Zunge, schneller Herzschlag, Fieber, Erbrechen oder Koordinationsschwierigkeiten. Falls Sie einen Hund sehen, der eines dieser Symptome zeigt, bringen Sie ihn sofort in den Schatten und rufen Sie einen Tierarzt. Senken Sie allmählich die Körpertemperatur, indem Sie Trinkwasser anbieten, ein kaltes Handtuch oder einen Eisbeutel auf Kopf, Hals und Brustkorb legen oder den Hund in lauwarmes (nicht kaltes) Wasser eintauchen.

Tierschützer schlagen Alarm: Im ganzen Land explodiert die Zahl der freilaufenden Katzen. Die Zahl herrenloser, unversorgter Katzen wächst.

Wir fordern die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen!
Die Zahl herrenloser, unversorgter Katzen wächst. In oft elendem Zustand werden die Tiere im Tierheim abgeliefert und müssen dort aufwendig aufgepäppelt werden. Immer häufiger stoßen die Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen Die Tierheime sehen sich jedes Jahr mit einer "Katzenschwemme" konfrontiert, weil die Besitzer ihre Tiere nicht kastrieren lassen!
Die zum Teil große Anzahl freilebender Katzen stellt die  Tierheime, Kommunen und Gemeinden vor große Probleme. Sie stammen letztlich alle von Katzen ab, die sich in der Obhut von Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei drei bis fünf Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an.  Nicht nur bei uns im Tierheim warten viele Katzen auf neue Besitzer, auch unsere Pflegestellen sind hoffnungslos überfordert.

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen vor. Gute Erfahrungen gibt es damit bereits in der Stadt Paderborn, die als erstes 2008 eine entsprechende Vorschrift in die Kommunalverordnung aufgenommen hat. Die zuständigen Veterinärbehörden klären dort die Katzenhalter über das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung auf. Die Zahl der Kastrationen der Katzen aus privater Haltung hat daraufhin deutlich zugenommen. Neben Paderborn haben auch Düsseldorf und Delmenhorst ihre Kommunalverordnungen bereits ergänzt. Die Mitgliedsvereine werden mit Unterstützung des Dachverbandes aktiv und gehen auf die Bürgermeister zu, um entsprechende Änderungen der Kommunalverordnungen anzuregen.
 
Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass eine Lösung für dieses gravierende Tierschutzproblem schnell herbeigeführt wird.


Unsere Hunde....