Verhalten bei Fundtieren

Wir sind für die Aufnahme der Fundtiere aus dem Landkreis Uelzen zuständig. 

Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff BGB).

Der Finder eines Tieres ist somit verpflichtet, den Fund unverzüglich dem zuständigen Ordnungsamt bzw. der Gemeinde zu melden.  
Im Landkreis Uelzen wird es so gehandhabt, dass Fundtiere direkt bei uns im Tierheim Uelzen gemeldet und abgegeben werden können. Es wird eine Fundtieranzeige erstellt und damit der Fund des Tieres ordnungsgemäß gemeldet.

Auch wenn man das Tier vorübergehend bei sich beherbergen kann oder sogar mit dem Gedanken spielt, ihm ein neues Zuhause zu bieten, muss der Fund gemeldet werden.
Behält man das Tier, ohne den Fund zu melden, ist dies eine Fundunterschlagung!

Fundtiere können von Montag bis Freitag, 16:30 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung bei uns gemeldet und abgegeben werden.
Wer ein Tier findet und es nicht selbst zu uns bringen oder vorübergehend bei sich beherbergen kann, kontaktiert bitte die örtliche Polizeidienststelle.

Verletzte oder kranke Fundtiere

Finden Sie ein behandlungsbedürftiges Tier, bringen Sie es bitte direkt zu einem Tierarzt.

Kann der Eigentümer eines verletzten Fundtieres nicht sofort ermittelt werden, kommen wir vorerst für die notwendige Behandlung auf. Vorausgesetzt das Fundtier wird sachgemäß (wie oben beschrieben) gemeldet. In Notfällen geht die Fundtieranzeige auch zeitnah nach dem Tierarztbesuch

Ist im Tierheim dann niemand mehr erreichbar, sprechen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter und hinterlassen Ihre Kontaktdaten (vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer) sowie den Grund des Anrufes. 

Lade dir hier unsere Fundtieranzeige herunter